Ferdinand III., röm.-dt. Kaiser (1608-1657). Schreiben mit eigenh. U.

Wien, 20. II. 1643.

2¼ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse verso (Faltbrief) und papierged. Siegel.

 1,800.00

An Leonhard Milgiesser, Leibarzt seines Bruders Erzherzog Leopold Wilhelm, bezüglich der Eintreibung von Geldmitteln für den Krieg: "Wir geben dir in gnaden zuvernemben, waßmassen Wir das heylige Römische Reich, auch Unsere ErbKhönigkreich Und Länder vor bevor stehender feindtsgefahr zuretten in starckher Kriegsverfaßung begriffen, auch Unß derentwegen selbst in das Veldt zubegeben, resolviert sein, Und wie du hier zu Under andern vorders das geldt alß nervus belli erfordert wirdt, Und Wir zu solchem ende, ein Nambhaffte Summe zusamben zubringem von Underschiedlichen sich im Unsern ErbKhönigreich und Länden befindenden getreuem Und gehorsambisten Stendten, Underthanen, Und andern Zuwohner ein baares darlehen zubegehrn, Unß gnädigst versehen, du werdest wowol, alß andere getreue Patrioten mehr, die Wir hierunder absonderlich gnedigist ersuecht haben, zu bezeugung deiner gegen Unß Unnd dem gemeinen Weesen tragender threu gehorsambisten Devotion, daß deinige threuherzig thuen, und Unnß dießfahls auß händen zugeben, dir ainigenn gedanckhen machen, zumahlen Wir solches darlehen ainenn Jedem nit allein in Capitali, andern auch ambt denn mit Jährlichem Sechs Per Cento lauffenden Intereße, widerumb erstatten, und bezahlen lassen wollen, solches auch allein zu conservirung des lieben Vatterlandts, und consequenter eines Jeden in privato angeschen ist. Dieß ist Unser gnedigister bevelch hiemit, daß du Unß zu gehörtem ende, woran des gemainen Weesens, wolfarth beruhet, Ain Tausent Gulden, zumahln solches ein geringe Post ist, alsobaldt threuherzig vorstreckhen, und nach ennpfahung dieß lengist innerhalb Acht tagen, denn getreugen Unsernn Rath, Handtgraven in Österreich und Mähren, auch getreuen Lieben Thobiae Hellfridt von Kayserstain, auf Innernstain und Velben, gegen einhändigung Unserer Khay. obligation auß zahlen lassen wollest, und hast du dich der widerbezahlung halber, wie obgemeldt nit allein in Capitali, sondern auch des pro rata temporis davon mit Jährlichen Sechs Per Cento gebührenden Intereße, Vermüg angeregter Unserer Khay. obligation aigentlich zuversichern, Und wir wollen deine Hierin erzaigende threue wilfährigseheit, noch absonderlich mit Khay. gnaden, warmit Wir dir ohne das wolgewogen sein, zuerkhennen im khein Vergeßenheit stellen [...]".

Zwei Gegenzeichnungen.

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