Deinlein, Michael von, Erzbischof von Bamberg (1800-1875). Schriftstück mit eigenh. U.

[Augsburg], 31. XII. 1857.

2½ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit papiergedecktem Siegel.

 800.00

Zirkular in lateinischer Sprache zur Bestätigung der Laisierung des Augsburger Benediktinermönchs Johannes Boll durch Papst Pius IX. und die Bischofskonferenz. Die ursprüngliche Supplik, die im Namen Bolls an den Papst gerichtet wurde, und dessen Bestätigung sind wörtlich inseriert. Demnach war Boll von der Bischofskonferenz zunächst von seinen priesterlichen Pflichten entbunden worden, und ihm wurde ein "beneficium ecclesiasticum" zugestanden, wahrscheinlich das Wohnrecht im Kloster. Künftig sollte er dieses Privileg weiterhin behalten, jedoch verbunden mit nicht näher definierten seelsorgerischen Pflichten: "ac retinendi unum dumtaxat Benficium Ecclesiasticum etiam residentiale non tamen cum cura animarum". Die Annahme dieses Gesuchs wurde im Rundschreiben durch Deinlein bestätigt und verbreitet.

Der Moraltheologe Michael Deinlein erhielt 1853 die Weihe zum Auxiliarbischof von Bamberg, 1856 wurde er Bischof von Augsburg und 1858 Erzbischof von Bamberg. Beim Ersten Vatikanischen Konzil (1869/70) stellte sich Deinlein gegen das Unfehlbarkeitsdogma des Papstes. Er reiste vorzeitig vom Konzil ab, um der Abstimmung fernbleiben zu können.

Leicht stockfleckig, mit Spuren von alter Montage.

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