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Rudolf II. Infektionsordnung (Patent).

Wien, 25. IX. 1601.

Einblattdruck, 595 x 550 mm.

"Infections-Generale" wegen der in Wien und Niederösterreich grassierenden Pest. Die nö. Regierung erneuert die am 1. August 1597 publizierte Infektionsordnung: "Demnach sich befindet, daß die Infection so wol inn als vor der Stadt je lenger je mehr einreissen [...] wil, [...] wöllen Wir Euch allen und jeden hiemit genedigklich anbevolhen haben, Daß Ir erstlich unnd jedweder von seinem sündigen und bösen Leben, dardurch Gottes gerechter Zorn zu solcher Straff der Infection bewegt wirdt, würcklich abstehe, unnd sich zu Gott bekehre [...] Neben disem, so ist auch unser genediger Bevelch, und wöllen, daß honfüro kein Mödt, Bier oder Weinkheller, noch andere Trinckblätz inn oder vor der Stadt, an denen Son- und Feyrtägen zu versaumbnus deß Gottesdiensts morgens vor neun Uhr eröffnet [...] werde [...]".

Links mit eigenh. Zeichnung des niederösterreichischen Statthalters Wolfgang v. Hofkirchen und des Kanzlers Christoph Pirckheimer, rechts des Niederösterreichischen Kammerrates Peter Hagkhl zu Lichtenfels und des Regierungsrats Matthias Pühelmayr. Auf zwei zusammenmontierten Bögen gedruckt. Einige Randeinrisse und Papierdurchbrüche, teils mit alten Hinterlegungen. Verso von etwas späterer Hand bezeichnet und datiert.

References

Starzer, Regesten, Nr. 5658.