[Flugschrift]. Umrisse zu einem Entwurf einer Heerverfassung für die deutschen Bundesstaaten.

O. O., [1850].

4 SS.

 500.00

Statut bzw. Verfassung zur Ausgestaltung des Heeresdienstes und des Heerwesens. Pädiert er für die Kriegspflicht eines jeden Staatsbürgers im Ausmaß von 20 Jahren. "Nämlich 6 Jahre im 1ten, 6 Jahre im 2ten und 8 Jahre im 3ten Aufgebot." Weiters werden die Vorgänge zum Ablauf der Rekrutierung und der Heereinrichtung festgelegt.

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